Vorratsdatenspeicherung – zweite Runde

by emzo on 03/19/2008

 

pressemitteilungbvgscreeny

 

Eilantrag in Sachen „Vorratsdatenspeicherung“ teilweise erfolgreich

.. ist der Titel der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts. Die Verbindungsdaten bleiben zwar weiterhin 6 Monate bei den Betreibern gespeichert, dürfen von Behörden nicht ohne weiteres (schwere Straftaten und keine anderen Möglichkeiten der Ermittlung) angefordert werden. Da haben die 30 000 Klagen die im letzten Jahr gesammelt wurden vielleicht doch noch etwas gebracht.

Die auf vorerst 6 Monate begrenzte Einschränkung des Schäuble-Traums wird in den kommenden Wochen weitergehend vom Bundesverfassungsgericht im schönen Karlsruhe beraten.

Noch ist also nichts gewonnen, noch sind wir Websuchtis, wir Telefonierer, wir Emailer, wir Bürger die Verlierer. Der Pathos an dieser Stelle muss sein.

die pressemitteilung des BVG zum runterzuppeln

prägnant dazu auf Heise.de

vereinter Protest und News auf Vorratsdatenspeicherung.de

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