Für mein derzeitiges Praktikum ca 130km von Heimat und Frauchen entfernt suchte ich nach einer möglichst günstigen (siehe: Praktikum) Lösung möglichst häufig pendeln zu können. Mit dem superfluffig einfachen Grapher Programm unter OS X habe ich mir mit den Resten meiner Analysis-Kenntnisse einige Kurven zusammengebastelt und damit die günstigste Möglichkeit errechnet. Ergebnis: Bahncard 50 für 115€ (weil Student) ist auf Dauer mein Ding.

Da es Sonntag am Abend war und ich so unglaublich modern und online und alles bin, habe ich mich direkt bei bahn.de angemeldet und die Bahncard bestellt. Laut AGB und Infoböxchen beim Bestelltvorgang und in der Bestellbestätigung per Mail dauert die Bestellung einer Bahncard ca 9 Tage. “Na gut,” dachte ich, “fährste halt erst nächste Woche günstig durch BaWü. Am Schalter bekommt man (egal welche Bestellung) sofort eine vorläufige Bahncard ausgestellt und kann also direkt lossparen. Warum das Online bei Vergünstigten Bahncards nicht gehen soll, will mir nicht ganz klar werden.
Nach 3 Tagen bekam ich Post, von wegen mein Passbild sei nicht korrekt hochgeladen, ich solle doch bitte ein anderes per Brief einschicken. Habe ich brav noch am gleichen Mittag gemacht.
Heute nach 2 Wochen habe ich mich erdreistet und mal beim Bahncard-Service (der nur unter der Woche erreichbar ist) angerufen, um zu fragen wann ich denn mit der Karte rechnen könne. Immerhin wollte ich schon vorgestern die Bahncard nutzen.
Aussage von der gernervten Callcenter-Uschi: “Die wird nicht vor Anfang nächster Woche kommen und ne vorläufige Bahncard kann ich ihnen auch nicht geben, da sie eine ermäßigte Bahncard bestellt haben.” Ich: “Und wie war das mit 9 Tagen?” Sie: “Das stimmt bei Online-Bestellung mit Studentenrabatt nicht, da hätten sie sich besser informieren müssen”. HALLO!? Ich habe doch extra das Kleingedruckte gelesen und überall standen besagte 9 Tage.
Kurz und gut: Ich muss weiter warten. Die entstehenden Mehrkosten dadurch dass ich den Bahncard-Rabatt nicht nutzen kann, weil ich keine vorläufige Bahncard bekomme, soll ich mir über ein Vergütungsprogramm beim Service (sieh: genervte Callcenter-Uschi) zurück erstatten lassen. Die Service Mitarbeiter sind übrigens für solche Sachen nicht zuständig. Ich solle mich mit dem Bahncard-Service in Verbindung setzen.
Der Knaller zum Abschluss: Lauf Aussage von Uschi läuft meine Bahncard ab den 24.07.09. Das heißt ich bekomme die Bahncard mindestens 10 Tage nach Start. Mal sehen ob ich in einem Jahr auch 10 Tage länger fahren darf, denn ich zahle ja nicht wenig Geld, um 1 Jahr (= 365 Tage != 352 Tage) vergünstigt Leistungen der Bahn zu kriegen!
Ich dachte bisher immer, dass die Telekom in Deutschland den schlechtesten Service bietet. Die Bahn hat für einen Premiumservice, den die Bahncard ja darstellen soll, aber den Vogel abgeschossen. Das ist einfach nicht tragbar. Absolut gestriges Serviceverhalten da in dem SCH**** DRECKSLADEN Unternehmen!
hmm, ich weiß nicht was Du falsch gemacht hast. Ich konnte auf bahn.de eine vorläufige Bahn-Card ausdrucken und sofort losfahren.
ohje. das bestaetigt mein aktuelles bild der bahn erneut. imho stehen sich die beiden in nichts nach (riese in magenta und deppenbahn). hoffen wir mal, dass du bald zu deiner bahncard kommst. kann ja nicht angehen…
erinnert dich das auch an den storno meines iphone vertrags? :D aehnliche odyssee. naja, druecke die daumen…
Habe das genauso erlebt, obwohl von neun Tagen Zustellungszeit geschrieben war, dauerte es ganze fünf Wochen bis die Bahncard bei mir eintraf. So konnte ich sie für die ursprünglich geplante Fahrt auch nicht mehr einsetzen. Nachfragen per E-Mail beim Service wurden gar nicht beantwortet. Auf die Rechnung musste ich auch nochmal einige Wochen warten… In Sachen Service und Geschwindigkeit hat die Bahn da wirklich noch einiges nachzuholen.
@phossi: Die vorläufige Bahncard ausdrucken (bei Onlinebestellung) geht nur bei “normalen” Bahncards ohne Vergünstigungen.
@insk: da sind durchaus Parallelen erkennbar =) Wobei ich t-mobile in letzter Zeit wesentlich freundlicher am Ohr habe. Glaube da tut sich was, was bei der Bahn noch nicht der Fall ist.
@harald: na super :/
Weiß jemand wie die da die Rechtslage aussieht? Könnte ich nicht die erste Bestellung stornieren (noch ist ja nix bezahlt) und eine neue Bahncard am Schalter bestellen? Meint ihr das funktioniert?
Warte erstmal, bis du die Bahncard hast – dann fängt der Spass erst an. ;-)
Ich pendle seit über 10 Jahren mit der Bahn und eins muss man denen lassen: Langweilig wird’s mit denen nie! *g*
Fortsetzung in aller Kürze und der Vollständigkeit halber: Heute morgen am Schalter in Offenburg gewesen und mir dort sagen lassen, dass es sicher eine Lösunge gäbe, ich solle nochmal beim Bahncardservice anrufen. Habe ich gemacht mit dem Ergebnis: Die Dame am Telefon hat das Problem erkannt und mich mit einer anderen Mitarbeiterin verbunden die bereits wusste, was zu tun ist. Sie hat mir eine Auftragsnummer durchgegeben und mir erklärt wie ich damit eine vorläufige Bahncard ausdrucken kann. Alles kein Problem! Die ganze Sache hat keine 3 min gedauert. Da fragt man sich natürlich was der Servicemitarbeiter meinte mit: ‘Das geht auf keinen Fall’
Naja, ich bin also heute zufrieden in die Heimat gefahren (noch mit dem Auto), im Wissen, dass ich am Sonntag meine (vorläufige) Bahncard benutzen kann. Zuhause lag dann ein Brief da.. Ihr ahnt es: Meine richtige Bahncard!
Unterm Strich betrachtet viel Buzz für nix und wieder nix. Ärger für mich und unnötig Arbeit für die Bahn. Sowas.
> Weiß jemand wie die da die Rechtslage aussieht? Könnte ich nicht
> die erste Bestellung stornieren (noch ist ja nix bezahlt) und eine > neue Bahncard am Schalter bestellen? Meint ihr das funktioniert?
Definitiv nicht. Ich hatte mich versehen und dummerweise 1. Klasse ausgewählt gelassen, obwohl ich zweite wollte. Gleich nachdem Absenden habe ich das gemerkt und eine E-Mail nachgeschoben: Das war ein Versehen, bitte stornieren (oder auf 2. Klasse ändern). Antwort nach Tagen: Pech gehabt, storniert wird nicht! Widerrufen geht angeblich auch nicht, weil die Bahncard eine “Dienstleistung in Zusammenhang mit Personenbeförderung sei” und daher nicht dem Fernabsatzgesetz unterliege.
“Drecksladen” ist ein Euphemismus.
@Jens-Christoph: Wow, das ist richtig dreist. Kann mir fast nicht vorstellen, dass die Begründung der Bahn Bestand vor Gericht hätte. Bei offensichtlichen Irrtümern, die sofort angezeigt werden, kann es zwischen einer Privatperson (nicht-Kaufmann) und so einem Unternehmen kaum einen Zwangskauf geben.
Das mit dem Euphemismus stimmt natürlich..